Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scaramouche Academy

  1. Vertragsdauer/Kündigung: Der Vertrag ist unbefristet. Ohne Angaben von Gründen besteht für beide Vertragspartner die Möglichkeit einer Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Monatsende. Die Vertragspartner sind verpflichtet die Kündigung in schriflicher Form einzureichen, das bedeutet in Form eines papiergebundenen Schreibens. Die Übermittlung einer Mail genügt dem nicht. Durch Fernbleiben vom Unterricht wird der Schüler/Erziehungsberechtigte nicht von seiner Zahlungspflicht entbunden. Das Fernbleiben vom Unterricht ersetzt nicht die Kündigung.
  2. Zahlungsbedingungen: Der Schüler/die Schülerin erwirbt das Recht zur Teilnahme am Unterricht der Schule durch das Entrichten der Kursgebühr . Entsprechend ist das Anmeldeformular auszufüllen und unterschrieben an die Schulleitung weiterzuleiten. Neben dem regulären Unterricht werden Workshops angeboten, die für Scaramouche Schüler/innen kostenfrei sind, aber kostenpflichtig von Nicht Scaramouche Schüler/innen gebucht werden können. Diesbezügliche Auskünfte sind bei der Schulleitung erhältlich. Zum 1. eines jeden Monats wird die Kursgebühr per Lastschrift vom angegebenen Kontos eingezogen. Der Kontoinhaber erteilt der Scaramouche Academy eine Einzugsermächtigung für die eingetragene Kursgebühr. Mit seiner Unterschrift gewährleistet er alle Kosten zu tragen im Falle entstandener Abbuchungskosten wie Gebühren für Rücklastschriften oder von den Banken erhobenen Gebühren.
  3. Haftung: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle der Teilnehmer auf dem Hin- und Heimweg zum oder in den Räumen des jeweiligen Veranstaltungsort/es der Scaramouche-Academy. Der Erziehungsberechtigte hat den Lehrer/in in Kenntniss zu setzen, sofern ein/e Schülerin in medizinischer Behandlung steht. Im Fall einer Notlage ist der Veranstalter/Lehrer berechtigt einen Notarzt einzuschalten. Die Teilnehmer haften für Ihr Eigentum.
  4. Ferienregelung: Es findet kein Unterricht während der Hessischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen statt. Als Ausgleich dazu finden Wochenend-Workshops statt (bei mindestens 10 Anmeldungen pro Workshop), an denen die Scaramouche Schüler*innen vergünstigt teilnehmen können. Die Termine dazu werden von der Schule festgelegt.
  5. Krankheitsregelung: Falls durch Krankheit oder aus anderen Gründen seitens des Lehrers der Unterricht ausfällt, wird dieser nach Möglichkeit nachgeholt. Sollte die Kursteilnahme des Schülers aus privaten Gründen nicht stattfinden, ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Versäumter Unterricht kann weder nachgeholt noch zurückvergütet werden.
  6. Fotoregelung: Es besteht die Möglichkeit , dass während des Unterrichts Ton-Film-und Fotoarbeiten gemacht werde, die für Ausstrahlungen, Werbe-und Pressezwecke und Veröffentlichungen aller Art von der Scaramouche – Academy verwendet werden dürfen. Durch die Unterschrift des Erziehungsberechtigten wird die ausdrücklich genehmigt. Sollte dies nicht gewünscht wein, muss dies ausdrücklich bei Vertragsabschluss mitgeteilt werden.
  7. Sonstiges: Um in den Unterricht aufgenommen zu werden, müssen die Teilnehmer mindestens 6 Jahre alt sein. Der Kurs bzw. der Unterricht findet einmal in der Woche statt. Abhängig vom Alter beträgt der Unterricht 60 Minuten (6-8J.) und 90 Minuten (9-19J). Die Mindestteilnehmerzahl pro „Kurs“ beträgt 8. Für die Schule besteht die Möglichkeit einzelne Unterrichtsgruppen zusammenzulegen. Es liegt im Ermessen der Schulleitung, Ausnahmen zu machen.

Wiesbaden, Juli 2011
Scaramouche Academy
Corinna Van Eijk